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Friedrich Bartending – AGB’s

 

§ 1 Geltungsbereich:

 

Diese AGB gelten für jede Leistung von Friedrich Bartending im folgenden „der mobile Bartender“ genannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Kunden im Sinne dieser AGB sind nicht die Verbraucher sondern Unternehmer, im folgenden „Auftraggeber“ genannt.

 

 

§ 2 Vertragsschluss:

  • Alle Angebote von Friedrich Bartending sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt.

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Friedrich Bartending und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

  • Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

  • Der mobile Bartender verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

 

§ 3 Preise und Budget für Waren:

  • Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich rein netto. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

  • Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (z.B. Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich der mobile Bartender eine dementsprechende Nachberechnung vor.

  • Das Budget für alle Verbrauchsgüter, insbesondere Getränke wird vom mobilen Bartender individuell für den Auftrag kalkuliert und dem Auftraggeber im Angebot dargelegt. Bleiben Verbrauchsgüter nach dem Auftrag übrig, werden sie zu Eigentum des mobilen Bartenders. Sollten Verbrauchsgüter durch Fehlkalkulation nicht für den abgesprochenen Umfang des Auftrags ausreichen, kann der Auftraggeber eine entsprechende Entschädigung vom mobilen Bartender einfordern.

  • Fahrtkosten sind bei einer Entfernung von Köln zum Veranstaltungsort von bis zu 40 km enthalten. Für Fahrten über 40 km werden 0,39 EUR je gefahrenen km gesondert in Rechnung gestellt beziehungsweise eine Fahrtkostenpauschale berechnet.

 

§ 4 Zahlung:

 

  • Der mobile Bartender ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug bis spätestens 7 Tage nach dem Erhalt der Rechnung zu zahlen.

  • Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der mobile Bartender berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz Postbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern. Alle Preise verstehen sich rein netto. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

  • Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (z.B. Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich der mobile Bartender eine dementsprechende Nachberechnung vor.

  • Der mobile Bartender ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Eine Vorauszahlung und die Höhe der Vorauszahlung müssen im Angebot vermerkt sein. Der Betrag der Vorauszahlung muss spätestens 4 Tage vor dem Einsatztag auf dem Konto des mobilen Bartenders eingegangen sein. Ist das Geld bis zu diesem Tag nicht eingegangen, ist der Bartender berechtigt umgehend vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Stornierung:

  • Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den mobilen Bartender bleibt vorbehalten.

  • Bei einer Auftragsstornierung bis zu 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum sind 20% der vereinbarten Nettovergütung fällig.

Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet der mobile Bartender Stornokosten wie folgt:

  • bis zu 30 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum:        40%

  • bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum:        60%

  • bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum:          80%

  • danach sind 100% der vereinbarten Leistungsgesamtsumme fällig

 

§ 6 Kündigung:

 

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der mobile Bartender für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

 

§ 7 Pflichten des Auftraggebers und Rechte des mobilen Bartenders

  • Der Auftraggeber stellt dem mobilen Bartender geeignete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung insbesondere für den Aufbau der mobilen Bar zu Verfügung und sorgt für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche. Das Abmaß einer zu stellenden Theke/Bar teilt der mobile Bartender dem Kunden vor Auftragserteilung mit. Der Boden wird vom mobilen Bartender besenrein nach der Veranstaltung hinterlassen.

  • Findet die Veranstaltung im Freien statt, ist dem mobilen Bartender ein geeigneter Stellplatz mit festem Untergrund zuzuweisen. Bei schlechtem Wetter sorgt der Auftraggeber für einen trockenen Unterstand mit Schutz vor Witterungseinflüssen ggfls. ersatzweise ein Stellplatz in geschlossenen Räumlichkeiten.

  • Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ein Wasseranschluss mit fließendem, warmem Wasser dem mobilen Bartender in direkter Nähe kostenfrei zu Verfügung steht.

  • Sollte es vom Auftraggeber außerdem gewünscht sein, dass elektronische Geräte (z.B. Blender) zum Einsatz kommen, muss der Auftraggeber für Stromanschlüsse (230 V) unmittelbar in der Nähe der Theke sorgen.

  • Erforderliche Messeausweise oder Parkausweise sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten werden durch den Auftraggeber für das gesamte Personal vom mobilen Bartender gestellt. Anfallende Parkkosten werden vom Auftraggeber übernommen.

  • Der Auftraggeber gestattet dem mobilen Bartender jegliches Bildmaterial und/oder Videomaterial, das durch den mobilen Bartender oder durch Dritte vom Event aufgenommen wurde als Referenz im Internet zu verwenden. Der mobile Bartender übernimmt jegliche Haftung für Bilder, die er vom Event im Internet verbreitet.

 

§ 8 Haftung

  • Der mobile Bartender schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

  • Beschädigt der Auftraggeber oder der Endverbraucher das Inventar von dem mobilen Bartender schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (bzw. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.

  • Für den mobilen Bartender zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Auftraggeber die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. Der mobile Bartender wird von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

 

§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Köln.

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